Ich ermächtige die Musikschule, die Unterrichtsgebühr mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Geldinstitut an, die von der Musikschule auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Ich kann innerhalb von 8 Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.